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Hinweis für Reisegäste wegen anhaltender Corona-Pandemie

In den allermeisten Ländern der Europäischen Union (EU) ist die allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bereits seit Mitte Juni 2020 aufgehoben. Es bestehen lediglich vereinzelt differenzierte  Reisehinweise. Dort, wo aufgrund der Angabe der Behörden und unserer ortskundigen Partner sicheres Reisen möglich ist, werden wir grundsätzlich die Durchführung planen.

 

Es besteht in diesen Fällen grundsätzlich kein Recht, einen kostenfreien Rücktritt zu verlangen. Das grundsätzlich bestehende Recht auf Rücktritt werden wir Ihnen jedoch jederzeit zu den Bedingungen ermöglich, die uns wiederum von unseren Vertragspartnern auferlegt sind. Verlangt beispielsweise der Leistungspartner für den Rücktritt einen bestimme Stornierungspauschale, so werden wir diese Ihnen weiterbelasten müssen.

 

So müssen Sie insbesondere bei Kreuzfahrten und Flugreisen davon ausgehen, dass der Rücktritt nur gemäß der vereinbarten Entschädigungsleistungen (Stornierungskosten) lt. Reisevertrag bzw. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgen kann, sofern keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände am jeweiligen Leistungsort bestehen.